Weiter auf dem »Dritten Weg«?

2. September 2011 von Gemeinsame Redaktion  
Abgelegt unter Im Blickpunkt

Diakonie und Arbeitsrecht: Seit Jahren schwelt der Konflikt um das Arbeitsrecht in der Diakonie – ein Hintergrund und ein Pro und Kontra zum Thema.

Fotoquelle: BilderBox.com

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DiakonieDie Diakonie steht in der Zerreisprobe: Soll der »Dritte Weg« im Tarifrecht beibehalten werden: Mitarbeitervertretungen und Gewerkschaften wollen eine Änderung. Im Bereich Mitteldeutschland laden sie deshalb am 6. Oktober zu einem »Fachtag Sozialer Dialog in der Diakonie« nach Leipzig. Im Mittelpunkt stehen dabei die Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter und die Aushandlungsprozesse in den diakonischen Einrichtungen. Veranstaltet wird der Fachtag vom Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen im Diakonischen Werk der Evangelischen Kirchen in Mitteldeutschland und der Dienstleistungsgewerkschaft verdi gemeinsam mit dem Ostwindinstitut in Meißen.


DiakonieKirche und Diakonie regeln ihre inneren Angelegenheiten, also auch das Tarifrecht, selbst. Doch im Bereich der Diakonie ist über diesen »Dritten Weg« seit Jahren ein Streit entbrannt. Was steckt dahinter?

Bei der Ausgestaltung des Arbeitsrechts gibt es in Deutschland grundsätzlich drei Wege. Der sogenannte »Erste Weg« ist der direkteste: Die Bedingungen werden dabei vom ­Arbeit- beziehungsweise Dienstgeber einseitig festgesetzt. Der Arbeit- beziehungsweise Dienstnehmer kann wählen, ob er auf das Angebot eingeht oder nicht. Handelt es sich um eine begehrte Fachkraft, kann sie unter Umständen höhere Forderungen durchsetzen. Arbeitsverhältnisse für Führungskräfte in der freien Wirtschaft werden in der Regel auf diesem Weg ausgehandelt. Auch das Beamtenrecht entspricht weitgehend dem »Ersten Weg«.

Beim »Zweiten Weg« schließen sich ­Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils branchenspezifisch in Interessenvertretungen zusammen: Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände stehen sich stellvertretend für ihre Mitglieder gegenüber und handeln im Auftrag ihrer jeweiligen Klientel Tarifverträge aus. Diese gelten dann in den angeschlossenen Unternehmen für alle. Zur Durchsetzung beziehungsweise Abwehr von Forderungen gibt es dabei die Instrumente des Arbeitskampfes: Streik und Aussperrung. In den Betrieben selbst wachen von der Belegschaft gewählte Betriebsräte laut Betriebsverfassungsgesetz über die Einhaltung der Vereinbarungen.

In den Kirchen ist freilich alles anders.

Durch den Paragraf 140 des Grundgesetzes wird das »Kirchliche Selbstbestimmungsrecht« aus der Weimarer Verfassung übernommen. Das bedeutet, dass Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften und die ihnen zugeordneten Vereine oder Einrichtungen – sofern sie als »Wesens- und Lebensäußerung« der jeweiligen Gemeinschaft gelten – ihre inneren Angelegenheiten selbst regeln. Das gilt auch für das Arbeitsrecht. Dies geschieht in der Diakonie, die sich selbst als eine solche »Lebens- und ­Wesensäußerung« der Kirche versteht, durch den sogenannten »Dritten Weg«.

Konkret heißt das unter anderem, es gibt Mitarbeitervertretungen statt Betriebsräte und es gibt »Arbeitsrechtliche Kommissionen« (ARK), in denen im Konsensverfahren die Rahmenbedingungen ausgehandelt werden. Da man sich nicht als gewinnorientiertes Unternehmen, sondern als eine Dienstgemeinschaft im Auftrag Gottes versteht, wird der »solidarische Interessenausgleich« beschworen.

In einer Stellungnahme des Verbandes der Diakonischen Dienstgeber (VdDD) heißt es dazu: »Aus dem Gedanken der Dienstgemeinschaft folgt, dass es einen Arbeitskampf (Aussperrung/Streik) in Diakonie und Kirche nicht geben kann.«

Doch der »Dritte Weg« ist zunehmend umstritten.

Längst sind die diakonischen Einrichtungen zu Sozialunternehmungen geworden, die auf dem freien Markt mit anderen Anbietern konkurrieren. Ausgliederungen von Arbeitszweigen und der Einsatz von Leiharbeitern zur Kostensenkung gehören weithin zum Alltag.

Dazu kommt: Besonders in den neuen Bundesländern sind ein großer Teil der Mitarbeiter keine Kirchenmitglieder und deshalb von der Mitwirkung in den Mitarbeitervertretungen ausgeschlossen. Die Mehrzahl der Mitarbeitervertretungen fordert deshalb, unterstützt durch die Gewerkschaften, den »Dritten Weg« zu beenden und auch im Bereich der Diakonie Flächentarifverträge abzuschließen.

Harald Krille

 

Pro: Eckart Behr

DiakonieDas Wort des Feldherrn Clausewitz, »Krieg ist die Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln«, trifft auf den Konflikt zwischen diakonischen Dienstgebern und Dienstnehmern gottlob nicht zu. Auch wenn die Homepage des Gesamtausschusses der mitteldeutschen Mitarbeitervertretungen noch immer Sprüche von Kampf, Feind und Sieg genüsslich verbreitet.

Mit »anderen Mitteln« wollen einige Vertreter erreichen, was auf dem Verhandlungsweg nicht gelang. So die legendäre Forderung nach achtprozentiger Gehaltssteigerung. Seit sie nicht durchsetzbar war, wird der »Dritte Weg« blockiert.

Übrigens jahrelang auf dem finanziellen Rücken der Mitarbeitenden. Es gilt, die Überleitung in das andere System zu erzwingen.

Dass dieses Anliegen von Gewerkschaftlern protegiert wird, ist wegen deren Ausschau nach Betätigungsfeldern und Neumitgliedern verständlich. Der Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen verdrängt, dass auch dann keine Luftschlösser erreichbar wären. Gewerkschaftlich verhandelte Tarife sind nicht automatisch höher als etwa die Gehaltstabellen der Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) der Diakonie.

Auch sei erinnert, dass tarifliches Augenmaß für den Fortbestand von Einrichtungen und damit von Arbeitsplätzen unverzichtbar ist.

Nun sind diakonische Arbeitsvertragsrichtlinien zu komplizierten Texten und Tabellen herangereift, die nicht alle Beteiligten verstehen oder gar weiterentwickeln können. Da mag mancher Dienstgeber überfordert sein.

Erst recht Dienstnehmende, die sich als Krankenschwester, Ärztin, Hausmeister oder Sekretärin nicht auch noch zu Arbeitsrechtsexperten und Tarifmathematikern entwickeln wollen. Genau ­dafür regelte unsere Synode beispielsweise die Kostenübernahme für Experten, Sachkosten, Weiterbildung und Freistellungen für die Arbeitnehmerseite.

Als Geschäftsführer und Diakon in einer evangelischen Rehabilitationsklinik ist mir eine vertrauensvolle Zusammenarbeit wichtig, die sich »in guten und schlechten Kliniktagen« bewährt. Streikposten in Warnwesten, Aussperrungen und Arbeitskampf würden dem Renommee der Klinik und damit unmittelbar den Arbeitsplätzen schaden. Das wäre der »Zweite Weg«. Auch der »Erste Weg«, die einseitige Gehaltsanordnung, würde mir schwerfallen. Zu viele Risiken und Ungerechtigkeiten drohten, wenn individuelle Gehälter zu vereinbaren wären.

Bleibt also der »Dritte Weg«. Ein reiner Verhandlungsweg einer Dienstgemeinschaft, an dessen Ende ein gemeinsam errungenes Gehaltsergebnis steht.

Mir erschließt sich einfach nicht, was am zielführenden und verpflichtenden Aushandeln so schlecht sein sollte. Hardliner mögen den Begriff der Dienstgemeinschaft kritisieren. Vielleicht machten sie schlechte Erfahrungen. Mit ihrem eigenen AVR-Dienstvertrag haben sie sich allerdings vertraglich daran gebunden. Die ständige Sehnsucht nach »anderen Mitteln« lähmt einfach nur.

Eckart Behr ist Geschäftsführer der Sophienklinik Bad Sulza

 

Kontra: Annegret Köhlmann

DiakonieBis etwa 2003 haben vernünftigerweise alle Arbeitsrechtlichen Kommissionen (ARK) in der Diakonie, der Caritas und in den Kirchen im Wesentlichen einen bereits bestehenden Tarifvertrag übernommen, den Bundesangestellten-Tarifvertrag (BAT). Die Kommissionen hatten eine Koordinierungsaufgabe, keine Konfliktlösungsaufgabe.

Erste Schwierigkeiten entstanden durch Veränderungen in der Sozialpolitik in den 1990er Jahren. Das Selbstkostendeckungsprinzip wurde nicht mehr gewährleistet, die Einrichtungen bekamen ihre Kosten nicht mehr vollständig von den Kostenträgern erstattet.

Die Vorrangstellung der Träger der Freien Wohlfahrtspflege entfiel. Freie Marktwirtschaft, Wettbewerb und Konkurrenz ­unter den »Leistungserbringern« war das Ziel. Die Diakonie als eine der größten Arbeitgeberinnen auf dem Sozialmarkt verpasste es, sich politisch dagegen zu wehren.

Das neoliberale Denken fand Einlass in die Köpfe vieler christlicher Geschäftsführer diakonischer Einrichtungen. Man zog es vor, sich vom Tarif des öffentlichen Dienstes zu lösen und den Druck nach unten, an die Beschäftigten weiterzugeben.

Zu diesem Zweck bildeten sich Arbeitgeberverbände in der Diakonie, zum Beispiel der Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland (VdDD). Dieser schloss sich der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) an und ist dort auch im Vorstand vertreten.

Die Arbeitgeberverbände in der Diakonie entwickeln Personalkostensenkungskonzepte, sie erlangten Einfluss in allen wichtigen Gremien und bestimmen die Arbeitgeberpositionen in vielen Arbeitsrechtlichen Kommissionen.

Der Konflikt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist in der Diakonie aufgebrochen. Dieser Konflikt kann in den Kommissionen nicht gleichgewichtig gelöst werden, denn die Arbeitgeber sind dort strukturell überlegen. Sie können die Forderungen der Arbeitnehmer einfach aussitzen. Die Schlichtungsausschüsse bieten für die Arbeitnehmer keinen Ersatz, denn die Arbeitgeber können deren Beschlüsse ignorieren.

Durch etliche Entscheidungen wurde die Position der Arbeitnehmervertreter in den ARKs weiter geschwächt: So ­entschied der Kirchengerichtshof der Evangelischen Kirche von Deutschland im Januar 2010, dass Mitarbeitervertretungen die Beschäftigten nicht über die Verhandlungen in den Kommissionen informieren dürfen.

Die Diakonische Konferenz beschloss im Juni 2010 den Ausschluss kritischer Mitarbeitervertretungen aus der ARK. Und in der ARK des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland ­können per kirchengesetzlicher Regelung Beschlüsse auch ohne die Anwesenheit von Arbeitnehmervertretern gefasst werden.

Die Kommissionen sind ein Mittel der Arbeitgeber, ihre Interessen durchzusetzen. Sie sind kein Konsensmodell. Sie verletzen die Grundrechte der Beschäftigten. Die Beschäftigten in der Diakonie brauchen deshalb eigene gewerkschaftlich gestützte Verhandlungsmacht.

Annegret Köhlmann ist Vorsitzende des Gesamtausschusses der Mitarbeitervertretungen der Diakonie Mitteldeutschland

 

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Reaktionen unserer Leser

3 Lesermeinungen zu “Weiter auf dem »Dritten Weg«?”
  1. Ricardo Hochberger sagt:

    Ich kann den Ausführungen von Frau Köhlmann nur beipflichten. Wenn der Konsens in der Arbeitsrechtlichen Kommission erreicht wird indem man lästige Mitglieder der Arbeitnehmerseite von den Verhandlungen aussperrt. Die Rechtsordnung so ändert das die Arbeitgeberseite einseitig Beschlüsse in Kraft setzten kann ohne das Verhandlungen stattgefunden haben dann erinnert mich das sehr an das Gehabe von Fürsten und anderen vermeintlich hochgestellten Persönlichkeit im Mittelalter. Ich persönlich halte es mit dem
    Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Artikel 3
    (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
    (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
    (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
    Darum Tarifverträge auch für die Mitarbeitenden in der Diakonie

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  1. [...] Arbeitsrechtssetzung ergibt, ausgehebelt werden. Man will nachweisen, dass der sogenannte Dritte Weg nicht funktioniere. Dazu werden Mitarbeitervertretungen gebraucht, die über eine Blockadehaltung [...]

  2. [...] zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften ausgehandelt. Stattdessen gibt es den sogenannten Dritten Weg. Danach entscheidet eine Arbeitsrechtliche Kommission, die paritätisch mit Arbeitgebern und [...]