Dürfen künstlich gezeugte Embryonen genetisch getestet werden?

25. November 2010 von mitteldeutsche-kirchenzeitungen.de  
Abgelegt unter Im Blickpunkt

Diskussion: Die Präimplantationsdiagnostik (PID) entzweit derzeit Kirche und Gesellschaft – Pro und Kontra
 
Unter Kontrolle: Die Medizin ist in der Lage, immer früher mögliche Krankheiten, Missbildungen und Behinderungen bei beginnendem Leben zu erkennen. ­Segen oder Fluch? (Foto: BilderBox.com)

Unter Kontrolle: Die Medizin ist in der Lage, immer früher mögliche Krankheiten, Missbildungen und Behinderungen bei beginnendem Leben zu erkennen. ­Segen oder Fluch? (Foto: BilderBox.com)

 

Joachim Krause war bis Sommer diesen Jahres Beauftragter der sächsischen Landeskirche für Glaube, Naturwissenschaft und Umwelt.

Joachim Krause war bis Sommer diesen Jahres Beauftragter der sächsischen Landeskirche für Glaube, Naturwissenschaft und Umwelt.


Pro

Ein Ehepaar wünscht sich ein Kind. Bald ist die Frau schwanger. Zunächst verläuft alles normal. Am Ende des dritten Monats jedoch wird aus dem Traum tiefer Schmerz – sie hat eine Fehlgeburt.

Eine zweite Schwangerschaft ebenso.

In der dritten Schwangerschaft endlich wird ein Kind geboren. Bereits unmittelbar nach der Entbindung fallen Fehlbildungen auf. Das Kind muss intensivmedizinisch behandelt werden. Es stirbt im Alter von wenigen Tagen.

Die Eltern suchen einen Humangenetiker auf. Bei der Untersuchung der Erbanlagen des verstorbenen Kindes wird festgestellt, dass in den Zellen eine Chromosomen-Veränderung vorliegt. Ein Vergleich mit Patienten in der ­wissenschaftlichen Literatur zeigt, dass mit einer derartigen Chromosomen-Erkrankung ein Überleben nicht möglich ist.

Nun lassen sich auch die Eltern untersuchen. Dabei stellt sich heraus, dass die Zellen des Mannes – er selbst ist gesund – Veränderungen aufweisen, die bei von ihm gezeugten Kindern zu tödlichen Komplikationen führen können.

Es ist ein schlimmes Spiel mit Wahrscheinlichkeiten: Statistisch werden 50 Prozent der Nachkommen betroffen. Aber es gibt auch die Chance für das Paar, ein gesundes Kind zu bekommen. Die Frau wird noch einmal schwanger. Diesmal lässt sie eine vorgeburtliche Untersuchung vornehmen. Wiederum wird die töd-
liche Erkrankung festgestellt. Die Frau entschließt sich – im fünften Monat! – verzweifelt zum Abbruch der Schwangerschaft.

Die Eltern wissen: Es wäre möglich, durch künstliche Befruchtung mehre­re Embryonen zu zeugen. Deren Zellen könnten auf den Chromosomen-Defekt untersucht werden. Und nur »gesunde« Embryonen würden in die Gebärmutter der Frau übertragen. Sie hätte nun die Chance, endlich Mutter zu werden – dank der umstrittenen Präimplantationsdiagnostik (PID).

Der hier skizzierte Leidensweg zeigt auf, für welche Ausnahmefälle die PID verantwortlich genutzt werden soll. Die Eltern wollen keine »Qualitätskontrolle« ihres Babys durchführen lassen. Sie wollen kein »Designerbaby« mit gewünschten ­Eigenschaften wie beispielsweise ­Augenfarbe, Geschlecht oder bestimmten Begabungen auswählen (»Selektion«). Sie wollen nicht in freier Willkür entscheiden, welche Art von Leben sie für »lebenswert« halten. Sie möchten ein eigenes Kind, und es soll die Chance haben, überhaupt zu leben!

Ich maße mir als Außenstehender nicht an, derartige Schicksale zu bewerten, als »bedauerliche Einzelfälle« zu bagatellisieren oder gut gemeinte Ratschläge zu erteilen, was »man« in einer solchen Situation tun und was man nicht tun darf.

Natürlich ist – wie bei jeder Technik – ein Missbrauch der PID für andere Zielstellungen möglich. Aber das ­verbietet noch nicht den rechten ­Gebrauch. Ein »Dammbruch« muss sich nicht zwangsläufig einstellen. Ich bin für die Zulassung der PID, begrenzt durch strenge und restriktive Kriterien, deren Einhaltung kontrolliert wird. Damit Eltern auch nach schmerzlichen Erfahrungen eine Chance haben, sich für ein Kind zu entscheiden.

Joachim Krause

Katharina Friebe ist ­Referentin für Theologie und Ökumene bei den Evangelischen Frauen in Deutschland.

Katharina Friebe ist ­Referentin für Theologie und Ökumene bei den Evangelischen Frauen in Deutschland.


Kontra

Der Wunsch nach einem eigenen und gesunden Kind ist aus der Sicht einzelner Frauen und Männer nachvollziehbar und verständlich. Gleichwohl hat die Anwendung der Präimplantationsdiagnostik weitreichende gesellschaftliche Auswirkungen, die aus ethischer und frauenpolitischer Sicht nicht wünschenswert sind.

Anders als die Befürworter einer PID oft behaupten, führen viele der untersuchten Chromosom-Anomalien nicht automatisch zu Fehl- oder Totgeburten. Stattdessen handelt es sich oft um Erkrankungen und/oder Behinderungen, die erst in der zweiten Lebenshälfte ausbrechen, wie Chorea Huntington, oder behandelbar sind, wie Brustkrebs.

Wie bedrohlich Menschen mit Behinderungen eine Liste erleben, auf der Behinderungen aufgeführt sind, die zum »Verwerfen« der Embryonen führen, zeigt auch die Ende der 1980-er Jahre geführte Diskussion um die Einbecker Erklärung. Damals versuchten Mediziner festzuschreiben, bei welchen Behinderungen und ­Erkrankungen es geboten sei, Neugeborene ohne Heilbehandlung sterben zu lassen.

Diese Erklärung wurde ­inzwischen revidiert.

Aber wie sollen die »engen Grenzen«, die auch die ­Befürworter einer PID fordern, festgelegt werden?

Anders als im Schwangerschaftskonflikt nach pränataler ­Diagnostik, bei dem jede Frau individuell entscheiden muss, ob sie mit der erwarteten Krankheit und/oder Behinderung ihres Kindes leben kann, entscheiden bei der PID die »objek­tiven« Ärzte, die mit dem Embryo ­weder körperlich noch seelisch verbunden sind.

Es gibt weder ein Recht auf ein gesundes Kind noch die Garantie darauf oder auch die Pflicht dazu. Mit einer gesetzlich zugelassenen wie gesellschaftlich akzeptierten PID wächst die Gefahr, dass Eltern – Frauen wie Männer – von Kindern mit Behinderungen und Erwachsene mit Behinderungen in unserer Gesellschaft noch mehr an den Rand gedrängt werden. Zu befürchten ist zudem, dass bei grundsätzlicher Zulassung der PID deren Anwendung schnell zum gesellschaftlichen und auch zum medizinischen Normalfall würde.

Keine Frau, die ohne medizinische Hilfe schwanger werden kann, setzt sich leichtfertig der körperlichen und seelischen Tortur einer künstlichen Befruchtung aus. Das könnte sich schnell ändern, wenn der gesellschaftliche Druck zum »gesunden« Kind steigt. Könnte eine Frau, die schon ein Kind mit Mukoviszidose ­geboren hat, auch dann noch »ungeprüft« schwanger werden?

Wann bekäme angesichts der dramatisch steigenden Kosten im Gesundheitssystem die Krankenkasse das Recht, von ihr zu verlangen, auf möglicherweise kranke Kinder zu verzichten?

Der Schutz und die Würde jedes menschlichen Lebens sind im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert. Mit der Unterzeichnung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen hat
die Bundesregierung im Jahr 2009 diese grundgesetzlich verankerten Schutzrechte erneut bekräftigt und sich verpflichtet, der Diskriminierung behinderten Lebens politisch und ­gesellschaftlich entgegenzuwirken. Gehen wir nicht hinter diesen hohen menschenrechtlichen Standard zurück!

Katharina Friebe

Das aktuelle Stichwort:

Präimplantationsdiagnostik – worum es dabei geht

Unter Präimplantationsdiagnostik (PID) wird die ­genetische Untersuchung eines Embryos vor der Einsetzung in die Gebärmutter verstanden. Das Verfahren ist daher nur bei Embryos möglich, die durch künstliche Befruchtung (In-vitro-Fertilisation) ­entstanden sind. Üblicherweise wird am dritten Tag nach der Befruchtung eine Zelle des Embryos ­entnommen. Der Embryo befindet sich zu diesem Zeitpunkt im Vier- bis Achtzellen-Stadium.

Nach der Entnahme der Zelle wird das Genom des Embryos auf Genmutationen oder Chromosomen-Anomalien untersucht. Nach dem Verfahren wird nur ein gesunder Embryo in den Mutterleib eingepflanzt. Die anderen Embryonen werden nach der Untersuchung vernichtet. Daher war PID bislang in Deutschland verboten. Mit einem Urteil zur PID hat der Bundesgerichtshof im Juli das Verbot jedoch faktisch aufgehoben und die PID in bestimmten ­Fällen für zulässig erklärt.

Einen Antrag auf PID stellen in der Regel Eltern, die selbst eine vererbbare Krankheit oder Behinderung oder die Disposition dazu haben. Sie wollen durch die Untersuchung verhindern, ein schwer krankes
oder behindertes Kind zu bekommen. Was genau untersucht wird, hängt von dem betreffenden Paar ab, von dem der Embryo stammt. Es wird kein kompletter Test auf alle bekannten Erbkrankheiten gemacht.

Der Autor des obigen Pro-Beitrages hat einen ausführlichen Hintergrundbeitrag zum Thema PIT verfasst. Er steht im Internet zum Herunterladen oder zur Bestellung als Broschüre zur Verfügung: www.krause-schoenberg.de

GKZ

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