Willenserklärung künftig bindend
25. Juni 2009 von Gemeinsame Redaktion
Abgelegt unter Im Blickpunkt
Patientenverfügung: Parlament beschließt gesetzliche Grundlage – Kirchen sehen Entscheidung kritisch
Schriftlich abgefasste Patientenverfügungen sind künftig rechtlich bindend, egal,
in welchem Stadium der Erkrankung sich der Patient befindet.

Eine Patientenverfügung soll die Selbstbestimmung in medizinischen Behandlungsfragen bis zum Lebensende sichern. Foto: Melodi T. (scx.hu)
Zuvor hatten die Abgeordneten noch einmal lebhaft über das Thema debattiert, denn mit den Gesetzesentwürfen von Wolfgang Bosbach (CDU) und Wolfgang Zöller (CSU) sowie dem Antrag des Unionspolitikers Hubert Hüppe, der gar keine Gesetzesregelung wollte, standen drei weitere Vorschläge zur Abstimmung an. Neue Argumente gab es in der Debatte, bei der ohne Fraktionszwang diskutiert wurde, allerdings nicht.
»Wenn wir es ernst nehmen, dass wir seit 2003 über dieses Thema streiten – dann haben die, die jetzt sagen, wir brauchen keine Regelung, die Diskussion verschlafen«, sagte der SPD-Abgeordnete Christoph Strässer, der den Entwurf von Stünker unterstützte. In der Debatte fiel vor allem der starke Riss auf, der sich durch die CDU/CSU-Fraktion zog: Wie in keiner anderen Partei verteilte sich die Zustimmung ihrer Mitglieder auf alle vier Entwürfe und Anträge. Dabei war der vom CSU-Politiker Zöller eingebrachte Text noch deutlich liberaler als der Stünker-Entwurf: Zöller plädierte dafür, auch mündliche Äußerungen der Patienten als Verfügung gelten zu lassen.
Der zunächst auch von der Evangelischen Kirche in Deutschland unterstützte Entwurf des Abgeordneten Wolfgang Bosbach (CDU) sah dagegen vor, dass Patientenverfügungen nur bei irreversiblen, in jedem Fall zum Tode führenden Krankheiten gelten sollten. »Wir haben versucht, zu bedenken, was bedacht werden muss, und nicht zur regeln, was nicht unbedingt geregelt werden muss«, sagte die Präses der EKD-Synode und Vizepräsidentin des Bundestags, Katrin Göring-Eckardt, die diesen Entwurf ebenfalls unterstützte.
Doch zum Schluss hatten sich beide großen Volkskirchen dafür ausgesprochen, besser gar keinen Entwurf zu unterstützen, als eine umstrittene oder mangelhafte Lösung. »Das jahrelange überparteiliche Mühen hat aber gezeigt, dass es für die schwierigen Fragen am Lebensende keine wirklich überzeugenden juristischen Lösungen gibt«, schrieb Sachsens Landesbischof Jochen Bohl erst in der vergangenen Woche in einem Beitrag der Berliner Kirchenzeitung. Ähnlich äußerten sich seit längerem etwa auch die Bundesärztekammer oder die Deutsche Gesellschaft für Gerontologie und Geriatrie. Den siegreichen Stünker-Entwurf lehnten die Kirchen stets ab.
Entsprechend zeugen die Stellungnahmen der Kirchen von Enttäuschung: Die Balance zwischen Selbstbestimmung und Fürsorge stimme in dem Stünker-Entwurf nicht, der insgesamt »keine Verbesserung gegenüber der bisherigen Rechtslage« biete, sagte der EKD-Ratsvorsitzende, Bischof Wolfgang Huber. Er bedauere, dass sich das Parlament für diesen Entwurf ausgesprochen hat.
Deutlich kritisierte auch der Vorsitzende der römisch-katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Freiburgs Erzbischof Robert Zollitsch, die Parlamentsentscheidung. »Von jetzt an wird für den Fall, dass ein Patient aktuell einwilligungsunfähig ist, der in seiner Patientenverfügung vorab schriftlich erklärte Wille wie eine aktuelle Willenserklärung gewertet«, sagt Zollitsch. »An eine solche Gleichsetzung von vorab erklärtem Willen und aktuell entscheidendem Willen im Falle der Nichteinwilligungsfähigkeit haben wir berechtigte Anfragen.« Dies gelte vor allem für Wachkoma-Patienten: Nach dem neuen Gesetz könnte ihre Versorgung bei Vorliegen einer entsprechenden Verfügung eingestellt werden. Weswegen Zollitsch noch einmal betonte, dass »sich Wachkoma-Patienten und Menschen mit schwerster Demenz nicht in einer Sterbephase befinden.«
Beide Kirchen werden sich nun damit beschäftigen müssen, was die neue Gesetzeslage für die von ihnen seit Jahren propagierten christlichen Patientenverfügungen bedeutet.
Benjamin Lassiwe
