Auch Religionsfreiheit trifft auf Grenzen
11. Juni 2009 von Gemeinsame Redaktion
Abgelegt unter Im Blickpunkt
Interview: Verfassungsrichter Udo Di Fabio zum Verhältnis von Staat und Religion

BU:Udo Di Fabio, Richter beim 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts Foto: ddp/Michael Latz
Udo Di Fabio ist Richter am Bundesverfassungsgericht und Professor für Staatsrecht an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn. Benjamin Lassiwe sprach mit dem Juristen.
Herr Professor Di Fabio, das Grundgesetz feiert in diesem Jahr seinen 60. Geburtstag. Wie steht es um das Verhältnis von Staat und Kirchen?
Di Fabio: Die deutsche Verfassung ist offen für die Kooperation des Staates mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften. Dieser Zugang hat sich bewährt. Der neutrale, religionsfreundliche Staat, der am Vorrang seiner liberalen und toleranten Werteordnung nicht rütteln lässt: Das ist die Grundregel des Staatskirchenrechts.
Wir haben in Berlin die Debatte um das Schulfach Ethik gehabt. Die Kirchen haben dem Staat vorgeworfen, in diese Regel einzugreifen. Wie stehen Sie dazu?
Di Fabio: Das Neutralitäts- und Kooperationskonzept zwischen Staat und Kirchen geht nur auf, wenn die Kraft des Glaubens und der religiösen Gemeinschaften stark ist und Rückhalt in der Gesellschaft behält. Wenn in manchen Regionen die Mehrheit der Bevölkerung nicht mehr religiös orientiert ist, dann wird es schwierig mit der Kooperation, auch mit dem schulischen Angebot zum Religionsunterricht, von dem das Grundgesetz ausgeht.
Das heißt, die rechtliche Situation der Kirchen steht und fällt mit der Zahl ihrer Mitglieder?
Di Fabio: Nicht nur mit der Mitgliederzahl. Es geht auch um das Engagement der Kirchenmitglieder. Dort, wo Gemeinschaften lebendig und gestaltungswillige Bürger aktiv sind, da reagiert der Staat auch entsprechend, und zwar mit Aufmerksamkeit und Interesse.
Neu ins Spiel gekommen sind ja in den letzten Jahren die Muslime. Man sieht, dass die Kirchen Mitglieder verlieren, und die muslimischen Gemeinschaften wachsen. Wo führt das hin?
Di Fabio: Die Angst vor dem Wachsen muslimischer Gemeinden ist ein schlechter Ratgeber. Manche Vorschläge, die darauf zielen, vom bewährten staatskirchenrechtlichen Konzept des Grundgesetzes abzuweichen und eine stärkere Säkularisierung des Staates anzustreben, speisen sich aus der Furcht, dass wir sonst irgendwann genötigt wären, islamischen Mitbürgern entsprechende Zugänge, etwa zu den Medien, einräumen zu müssen wie den christlichen Kirchen und den jüdischen Religionsgesellschaften. Einige fürchten, dass die Muslime nicht so organisiert sind wie christliche Kirchen oder jüdische Gemeinden und wohl auch, dass ihr Glaube sich nicht parallel zur Aufklärung und zur gesellschaftlichen Säkularisierung entwickelt hat.
Gibt es nicht auch eine Furcht davor, dass die Frage nach den Grundwerten des Grundgesetzes von den Muslimen anders beantwortet wird?
Di Fabio: Man müsste sich zunächst einmal darauf verständigen, was die Grundwerte sind. Aber natürlich ist die Vorstellung, die das Grundgesetz etwa von der Menschenwürde hat, personal und individuell konzipiert. Daraus folgen der Wert des Einzelnen und der aus seinem Selbstbestimmungsrecht wie seiner Gattungszugehörigkeit sich ergebende soziale Achtungsanspruch, der jeder Gemeinschaftsbindung, auch der religiösen, vorausliegt.
Damit wäre es beispielsweise unvereinbar, wenn der Austritt eines Erwachsenen aus einer Religionsgemeinschaft oder seine Entfernung aus den Familienbanden mit Gewalt unterbunden würde oder jungen Frauen der freie Zugang zu öffentlichen Räumen verwehrt wäre. Wenn jemand aus seinem religiösen Glauben heraus etwa den Geltungsanspruch der staatlichen Rechtsordnung bestreiten würde, dann hätten wir ein Problem; das gilt keineswegs nur oder ganz besonders für Muslime. Unter Berufung auf die Religionsfreiheit kann man nicht einfach den Gesetzesgehorsam verweigern. Man muss auch Konsequenzen tragen, die sich aus der Religiosität ergeben.
Das heißt, die Religionsfreiheit hat Grenzen?
Di Fabio: Jeder Gebrauch von Freiheit trifft auf Grenzen. Es sind die Grenzen, die die Freiheit der anderen setzt. Dass man aus religiöser Überzeugung auch kritisch gegenüber staatlichen Normen sein kann, bis hin zum Ungehorsam, ist eine alte historische Erfahrung. Das Grundgesetz verlangt aber Rechtstreue. Derjenige, der sich aus religiöser Überzeugung gegen das Recht auflehnt, kann vor Gericht bei den Motiven vielleicht ein Zugeständnis erwarten. Er kann aber keine Sanktionsfreiheit erwarten.
Wo hört die Religionsfreiheit denn auf?
Di Fabio: Ich nehme mal ein Beispiel aus der Kunstfreiheit: Wenn sich ein Aktionskünstler auf eine viel befahrene Bundesautobahn setzt, wird er die Grenzen der Kunstfreiheit schnell zu spüren bekommen. Nicht anders ist es bei der Religionsfreiheit. Sie ist eine weit bemessene Freiheit – der Staat schreibt nicht vor, was und wie die Menschen glauben. Aber wenn aus dem Glauben heraus Grundrechte Dritter verletzt werden, dann wird der Staat mit Recht die Grenzen sichtbar machen müssen.
Das Grundgesetz enthält auch Passagen, die aus der christlichen Prägung der Mehrheitsgesellschaft hervorgegangen sind, etwa den Schutz der Sonn- und Feiertage. Wie steht es damit, wenn die Kirchen schrumpfen?
Di Fabio: Wir haben in Deutschland noch immer 50 Millionen Christen, die sich in den beiden großen Kirchen zusammengeschlossen haben. Aufs Ganze gesehen glaube ich, stellt sich eine solche Frage deswegen nicht mit der Schärfe, die manche Spürhunde des institutionellen Verfalls gerne an die Wand malen. Ich bin auch keineswegs sicher, dass der Schwund der Kirchen immer weiter anhalten wird.
Manches in unserer Gesellschaft deutet darauf hin, dass es eine religiöse Rückbesinnung gibt. Viele sind gerade deswegen auch irritiert, weil sie nicht nur im Blick auf den Islam religiösen Fundamentalismus fürchten. Aber andererseits wächst auch die Einsicht, dass eine areligiöse Gesellschaft auf Dauer vielleicht keine demokratische und humane Gesellschaft wäre.
Sind das Lehren, die Sie aus dem real existierenden Sozialismus ziehen?
Di Fabio: Wenn mit Sozialismus eine Herrschaftsform gemeint ist, die als Diktatur auftritt, gehört sie zu den negativen Erfahrungen des 20. Jahrhunderts, die in der Tat auch zeigen, dass der totale Politikanspruch mit dem Griff nach dem ganzen Menschen konsequent antireligiös ist. Daraus sind noch nie besondere Ruhmesblätter in Sachen Demokratie und Menschenrechte entstanden.
Wo sehen Sie denn die Zukunft der Kirchen und Religionsgemeinschaften in Deutschland? Wird es eine anerkannte muslimische Religionsgemeinschaft geben?
Di Fabio: Die Muslime sind in ihrer Vielfalt nur schwer einzuschätzen. Wir haben beispielsweise in Deutschland eine große Zahl von Mitbürgern, die aus der Türkei stammen und mit der türkischen Religionsbehörde zusammenarbeiten. Damit sind wir mit einem Phänomen konfrontiert, das wir früher so nicht kannten: Ein anderer Staat nimmt Einfluss auf eine der Religionsgemeinschaften, mit denen wir zusammenarbeiten wollen. Das muss gar kein negativer Einfluss sein, aber das ist eine neue Erscheinung, über die nachgedacht werden müsste.
Hat das Konsequenzen für die Anerkennung der Muslime als Religionsgemeinschaft?
Di Fabio: Das ist eine offene Frage. Für die Anerkennung als Religionsgemeinschaft kommt es darauf an, ob man von einer freien und selbstbestimmten Gemeinschaft als Grundrechtsträger sprechen kann.
Das Bundesverfassungsgericht mit Sitz in Karlsruhe ist das höchste Gericht Deutschlands und wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes. Seine Entscheidungen sind unanfechtbar und bindend für alle Staatsorgane. Seit seiner Gründung 1951 gilt es als verlässlicher Garant für die Begrenzung und Kontrolle staatlicher Macht.
www.bundesverfassungsgericht.de
Udo Di Fabio veröffentlichte 2005 ein Buch über die künftigen Entwicklungsperspektiven der bundesdeutschen Gesellschaft zwischen tradierten Werten und den Herausforderungen der Globalisierung. Darin plädiert er u. a. für eine Neubelebung Bindung stiftender Kulturgüter, zu deren Vermittler er auch die Kirchen zählt.
Di Fabio, Udo: Die Kultur der Freiheit,
C. H. Beck 2005, 295 Seiten,
ISBN 978-3-406-53745-5,
19,90 Euro
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